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   BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B   

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https://dejure.org/2001,14471
BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B (https://dejure.org/2001,14471)
BSG, Entscheidung vom 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B (https://dejure.org/2001,14471)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - B 11 AL 177/01 B (https://dejure.org/2001,14471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag des Klägers auf Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - Rechnenmüssen des Klägers mit der Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe bei dessen Anwendung der erforderlichen Sorgfalt und Berücksichtigung eigener Angaben zum Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 67 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B
    Diesen Antrag lehnte der Senat mit Beschluß vom 6. Juli 2001 - B 11 AL 10/01 BH -, der dem Kläger am 12. Juli 2001 zugestellt worden ist, ab, weil der Kläger die voraussichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung im Hinblick auf das angegebene Vermögen in Höhe von ... DM aus eigenen Mitteln bestreiten könne.
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZB 134/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des

    Auszug aus BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B
    Denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist kann ein Beteiligter, der geltend macht, nicht über ausreichende Mittel zu verfügen, nur dann beanspruchen, wenn er vernünftigerweise nicht damit zu rechnen brauchte, sein Antrag könne zurückgewiesen werden (BGH VersR 1985, 287; FamRZ 1987, 1018; 1990, 389 f; 1996, 933; NJW-RR 2000, 879 jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

    Auszug aus BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B
    Denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist kann ein Beteiligter, der geltend macht, nicht über ausreichende Mittel zu verfügen, nur dann beanspruchen, wenn er vernünftigerweise nicht damit zu rechnen brauchte, sein Antrag könne zurückgewiesen werden (BGH VersR 1985, 287; FamRZ 1987, 1018; 1990, 389 f; 1996, 933; NJW-RR 2000, 879 jeweils mwN).
  • BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B
    Denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist kann ein Beteiligter, der geltend macht, nicht über ausreichende Mittel zu verfügen, nur dann beanspruchen, wenn er vernünftigerweise nicht damit zu rechnen brauchte, sein Antrag könne zurückgewiesen werden (BGH VersR 1985, 287; FamRZ 1987, 1018; 1990, 389 f; 1996, 933; NJW-RR 2000, 879 jeweils mwN).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86

    Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B
    Denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist kann ein Beteiligter, der geltend macht, nicht über ausreichende Mittel zu verfügen, nur dann beanspruchen, wenn er vernünftigerweise nicht damit zu rechnen brauchte, sein Antrag könne zurückgewiesen werden (BGH VersR 1985, 287; FamRZ 1987, 1018; 1990, 389 f; 1996, 933; NJW-RR 2000, 879 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.1996 - XII ZB 157/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach

    Auszug aus BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B
    Denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist kann ein Beteiligter, der geltend macht, nicht über ausreichende Mittel zu verfügen, nur dann beanspruchen, wenn er vernünftigerweise nicht damit zu rechnen brauchte, sein Antrag könne zurückgewiesen werden (BGH VersR 1985, 287; FamRZ 1987, 1018; 1990, 389 f; 1996, 933; NJW-RR 2000, 879 jeweils mwN).
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